Regelmäßig werden rechtliche Rahmenbedingungen zum Hygienemanagement in überarbeiteter Form veröffentlicht. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das Hygienemanagement in Arztpraxen. Auch Gesundheitsämter und Aufsichtsbehörden für Medizinprodukte müssen sich auf die Neuerungen einstellen. Was vor einem Jahr noch „erlaubt“ war, kann jetzt untersagt sein.
Kündigen sich die Behörden zu einer Begehung an, stellt sich in den Praxen oftmals die Frage, ob sie noch rechtskonform arbeiten? Zusätzlich zur Alltagsarbeit tritt dann bei vielen noch der Begehungsstress ein. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ein kontinuierliches Hygienemanagement für alle Beteiligten Sicherheit und Ruhe bringt.
Deswegen setzen wir uns für die Infektionsprävention und für die Bekämpfung von Infektionen ein.
Wir teilen gerne neue Erkenntnisse und helfen Ärzten und medizinischem Fachpersonal mit maßgeschneiderten Fortbildungsangeboten, ihr Fachwissen aufzufrischen oder zu vertiefen.
Eintägige Veranstaltung für Praxisinhaber, Praxismanager, Qualitätsmanagementbeauftragte und medizinische Fachangestellte
Wichtig für Sie: Wir beraten Sie individuell, aber stets nach Vorgabe des RKI, der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) und Hygieneverordnung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Evelin Riepe
05409 | 9079 - 300
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