Sprechstundenbedarf
sicher verordnen

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Wirtschaftlich verordnen - 
sicher vor Regressen

Wirtschaftlich verordnen -
sicher vor Regressen

Regeln und Richtgrößen
beachten

Regeln und Richtgrößen
beachten

Sprechstundenbedarf - rational und wirtschaftlich verordnen

Abrechenbarer Sprechstundenbedarf

  • Wann darf ich als neu niedergelassener Arzt erstmalig Sprechstundenbedarf verordnen?
  • Wie kann der orale Glukosetoleranztest (OGT) über den Sprechstundenbedarf verordnet werden?

  • Können Verbandmaterialien aus der modernen Wundversorgung über den Sprechstundenbedarf verordnet werden?

 

Hätten Sie es gewusst?

In manchen Fällen bestimmen die Indikationsbereiche, ob ein Medizinprodukt als abrechenbarer Sprechstundenbedarf verordnet werden kann oder nicht. Doch in der täglichen Praxis fehlt oft die Zeit, sich neben der Patientenversorgung noch bürokratischen Abrechnungsfragen zu stellen. Schön, wenn man diese direkt an seinen Partner weiterreichen kann.

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie bei Fragen rund um den Sprechstundenbedarf und bei den Abrechnungsmöglichkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung. So können Sie sich voll auf Ihre Kernkompetenz als Arzt konzentrieren.

Unsere Leistungen für Sie

  • Abwicklung mit der zuständigen Abrechnungsstelle
  • Budget- und Kostentransparenz

 

Links zu aktuellen Sprechstundenbedarf-Vereinbarungen

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
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Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
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Kassenärztliche Vereinigung Berlin

 

 

Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.

 

Für Sie da

Evelin Riepe
Telefon 05409 | 9079 - 300
Telefax 05409 | 9079 - 100
evelin.riepe@bbraun.com

Profession Gesundheit